Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter bietet Semianrveranstaltungen und Coachings an. Die Anzahl der Teilnehmer ist in Abhängigkeit von den jeweils genutzen Räumlichkeiten begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots und die maximale Anzahl der Teilnehmer wird von dem Veranstalter unter anderem auf Anfrage telefonisch und seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, indem der Teilnehmer nach Anmeldung (per Post, telefonisch oder per E-Mail) eine Anmeldebestätigung seitens des Veranstalters erhält.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben per Post oder E-Mail.
3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegenstandslos erklärt werden. Hierzu gelten in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort folgende Bedingungen:
Veranstaltungsort Anheggerstr. 4a, 88131 Lindau:
Sofern der Absagezeitpunkt sich 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn befindet kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme ist der Gesamtbetrag fällig.
Veranstaltungsort Hotel, Seminarraum:
Sofern der Absagezeitpunkt sich 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn befindet kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Bei Absagen von 21 bis 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Seminarkosten in Rechnung gestellt. Bei Absagen von weniger als 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme werden die kompletten Seminarkosten in Rechnung gestellt.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer betrieblichen oder schulischen Veranstaltung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Im Falle von Krankheit des Trainers/Seminarleiters besteht ebenfalls ein Rücktrittsrecht seitens des Veranstalters.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Der Veranstalter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Die Bankverbindung wird mit Rechnungsstellung mitgeteilt.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 2% zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Dennoch sollte jeder Teilnehmer, in Abhängigkeit der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung, vor seiner Anmeldung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben.
Der Veranstalter ist verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Datenschutz
Der Veranstalter wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die ihm durch die vereinbarte Veranstaltung bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln (Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise).
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften die jeweiligen Erfüllungsgehilfen und Vertreter selbst.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10.3 Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
11.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
(Lindau, Juli 2019)